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Zürich knipst der Boulevardgastronomie das Licht aus

Veröffentlicht am 07.09.2026 von

Marita Verbali, Gemeinderätin

Eli Pernet, Präsident JFZ

Kevin Ehrler, Vize-Präsident JFZ

Schluss mit der Zürcher Zentimeterpolizei. Die Jungfreisinnigen Zürich (JFZ) fordern gemeinsam mit Gemeinderätinnen und Gemeinderäten der FDP weniger Bürokratie für die Boulevardgastronomie. Die Einzelinitiative der JFZ verlangt, verbindliche Vorgaben auf Sicherheit, Hindernisfreiheit, ausreichende Durchgangsbreiten und übergeordnetes Recht zu beschränken. Für alles Weitere reichen Empfehlungen.

Wie nötig das ist, zeigt der jüngste Fall aus Altstetten. Die Brasserie Spirgarten musste ihre Lichterkette und die kleinen LED-Lämpchen auf den Tischen entfernen. Erlaubt sind nur noch Kerzen. Denn elektrische Beleuchtung ist auf öffentlichem Grund verboten, ganz egal, wie dezent sie ist.

Besonders absurd: Die Betreiberin bezahlt jährlich rund 22’000 Franken für die Nutzung des öffentlichen Grundes. Ein bisschen Licht liegt trotzdem nicht drin. Zürich leuchtet, ausser dort, wo Menschen zusammensitzen. Zudem: Der Leitfaden gilt nur auf öffentlichem Grund. Ob eine dezente Tischlampe erlaubt ist, hängt somit vor allem davon ab, wem der Boden unter dem Tisch gehört.

Der Fall steht exemplarisch für die kleinteilige Regulierung der Boulevardgastronomie. Der städtische Leitfaden bestimmt nicht nur, was leuchten darf, sondern auch, wie gross Menütafeln, Sonnenschirme, Serviceablagen und Loungemöbel sein dürfen. Selbst dezente Eigenwerbung ist grundsätzlich verboten. Was der Sicherheit oder der Hindernisfreiheit dient, ist selbstverständlich sinnvoll. Aber nicht jede Tischlampe ist eine Gefahr für Flora, Fauna und Stadtbild.

Mit zwei Vorstössen wollen die FDP-Gemeinderäte Emanuel Tschannen und Marita Verbali zudem Licht ins Dunkel der städtischen Bewilligungs- und Kontrollpraxis bringen. Sie verlangen vom Stadtrat Transparenz darüber, auf welchen Rechtsgrundlagen die Gewerbepolizei kontrolliert, nach welchen Kriterien Betriebe ausgewählt werden und wie deren Rechtsschutz gewährleistet wird.

Die Stadt kündigt inzwischen an, kleine, nach unten gerichtete Lampen künftig möglicherweise zuzulassen. Ein erster Lichtblick. Doch Zürichs Gastronominnen und Gastronomen brauchen mehr als punktuelle Ausnahmen. Sie brauchen klare Regeln, Augenmass und eine Verwaltung, die sie als Partner behandelt.

Denn eine lebendige Stadt entsteht nicht am Schreibtisch. Und schon gar nicht im Dunkeln.

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