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Kritik der FDP an der neuen Entschädigungsverordnung

Veröffentlicht am 05.09.2024 von

Roger Meier, FDP Gemeinderat Kreis 7+8

Die FDP übt in der Gemeinderatsdebatte vom 4. September 2024 scharfe Kritik am neuen Entwurf der Entschädigungsverordnung. Ihre Fundamentalkritik stützt sich auf drei zentrale Punkte: 

  1. Nichteinhaltung des Beschlussantrags: Die Revision verfehlt die ursprünglichen Vorgaben des Beschlussantrags, der eine differenzierte und gerechtere Entschädigung für Gemeinderäte vorsah. Anstatt die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen, wurde eine pauschale Entschädigung eingeführt, die wichtige Aspekte wie Betreuungskosten und Krankentagegeld unberücksichtigt lässt. 

  1. Unangemessene Lohnerhöhung: Die geplante Verdoppelung der Gemeinderatsentschädigung wird von der FDP als schamlos und gierig bezeichnet. Die Kosten würden auf über 5 Millionen CHF steigen, was die Partei als unverhältnismäßig und ohne Rücksprache mit den Bürgern kritisiert. Die FDP schlägt stattdessen eine moderate Erhöhung von etwa 20% vor. 

  1. Fehlgeschlagene Systemumstellung: Die Einführung einer Minutenentschädigung wird von der FDP als ineffektiv und ungeeignet abgelehnt. Diese systematische Änderung wird als weltfremd und realitätsfern bewertet. 

Die FDP fordert eine Rückkehr zu vernünftigen und differenzierten Lösungen, die den Bedürfnissen der Gemeinderäte gerecht werden, ohne die Bevölkerung finanziell übermäßig zu belasten. 

Aus den dargelegten Gründen haben wir den folgenden Rückweisungsantrag gestellt: 

Die FDP beantragt die Rückweisung der Totalrevision der Entschädigungsverordnung an die Geschäftsleitung mit dem Auftrag zur Überarbeitung der Vorlage. Dabei sollen die Vorgaben des Beschlussantrages GR Nr.2022/400 umgesetzt werden. Diese sind: 

  • Angemessene Erhöhung der Entschädigung 
  • Einbindung in die berufliche Vorsorge (2. Säule) 
  • Sicherstellung von Krankentaggeldern 
  • Vergütung der Kinderbetreuung bei Kommissions- und Parlamentssitzungen 
  • Vergütung des behinderungsbedingten Assistenzbedarfs für die Ausübung des Mandats subsidiär zu den übrigen gesetzlichen Ansprüchen und Vergütungsleistungen 
  • Zurverfügungstellung eines persönlichen ZVV-Jahresabonnements für die Zone 110. 

Auf die jetzt beantragte masslose Erhöhung und den vorgeschlagenen Systemwechsel mit Umstellung auf eine Minutenentschädigung ist zu verzichten.  

Aus der Detailberatung: 

Die aktuelle Diskussion um die neue Entschädigungsverordnung für Gemeinderäte hat zu hitzigen Debatten geführt. Während die Mehrheit eine deutliche Erhöhung der Grundentschädigung und damit eine Verdoppelung der Gesamtbezüge anstrebt, spricht sich die für einen moderaten und realistischen Ansatz aus. 

Vorschlag der FDP: Eine angemessene Erhöhung 

Die FDP beantragt, die Grundentschädigung für jedes Ratsmitglied auf CHF 400.00 pro Kalendermonat festzusetzen. Derzeit beträgt die Grundentschädigung CHF 260.00 pro Monat und ist als Spesenentschädigung nicht sozialversicherungspflichtig. Mit dem neuen Vorschlag würde die Grundentschädigung sozialversicherungspflichtig. 

Eine Vervierfachung der Entschädigung ist unverhältnismäßig 

Die von der Mehrheit geforderte deutliche Erhöhung ist in den Augen der FDP unangemessen. Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Vorbereitung von Rats- und Kommissionssitzungen heute möglicherweise mehr Zeit in Anspruch nimmt als in der Vergangenheit, ist eine Vervierfachung der Grundentschädigung schlichtweg übertrieben und wirkt raffgierig. 

Besonders problematisch ist dabei, dass viele Ratsmitglieder ihre Vorbereitungsarbeit während der voll bezahlten Arbeitszeit erledigen können. Staatsangestellte haben in der Regel die Möglichkeit, mindestens 10% ihrer Arbeitszeit für ihr öffentliches Amt aufzuwenden, und auch viele private Arbeitgeber bieten ähnliche Regelungen an. Dadurch entsteht eine doppelte Bezahlung für dieselbe Arbeit – eine Situation, die die FDP für ungerechtfertigt hält. Immerhin sind über 25% der Gemeinderatsmitglieder beim Staat angestellt. 

Der Vorschlag der Minderheit: Realistische Anpassung statt Übertreibung 

Die FDP hält eine Grundentschädigung von CHF 400.00 pro Monat für angemessen. Diese Summe deckt den Mehraufwand ab und ist Teil einer insgesamt rund 20%igen Erhöhung der Entschädigung. Im Gegensatz zur Mehrheit fordert die FDP, dass die Entschädigung weiterhin in erster Linie auf dem tatsächlichen Aufwand und der effektiven Präsenz bei Sitzungsteilnahmen basieren soll. 

Fazit: Vernunft statt Gier 

In Zeiten, in denen viele Bürgerinnen und Bürger froh sind, wenn sie überhaupt einen Teuerungsausgleich von ihren Arbeitgebern erhalten, ist eine massvolle und faire Anpassung der Gemeinderatsentschädigung das Gebot der Stunde. Die FDP setzt sich für eine Lösung ein, die den tatsächlichen Aufwand der Ratsmitglieder berücksichtigt, ohne die Bevölkerung übermäßig zu belasten. Eine Verdoppelung der Bezüge wäre eine unverhältnismässige Maßnahme, die das Vertrauen in die politischen Institutionen untergräbt. Vernunft und Mass halten sollten die Leitlinien bei der Festsetzung der Entschädigung sein – und dafür steht die FDP. 

Gegen überflüssige Bürokratie – Warum die Grundentschädigung ausreichend ist 

In der aktuellen Diskussion um die Entschädigungen für Gemeinderäte fordert die SVP eine zusätzliche Basisentschädigung von CHF 40.00 pro Sitzung, die jedoch nur bei physisch stattfindenden Sitzungen gezahlt werden soll.  

Die FDP sieht keine Notwendigkeit, zwischen einer Grund- und einer Basisentschädigung zu unterscheiden. Die Grundentschädigung hat bewusst einen Pauschalcharakter, der eine gewisse Flexibilität und Unschärfe in Kauf nimmt. Sie deckt sowohl Sitzungen mit mehr als auch mit weniger Vorbereitungsaufwand ab und gilt gleichermaßen für physische und virtuelle Zusammenkünfte. Dieser Ansatz hat sich in der Vergangenheit bewährt und erlaubt es, den administrativen Aufwand gering zu halten. 

Gegen den Paradigmenwechsel – Für eine faire und transparente Entschädigung 

Im Gegensatz zur Mehrheit, die eine Systemänderung hin zur Minutenabrechnung vorschlägt, plädiert die FDP für eine Beibehaltung der bisherigen Sitzungspauschalen – jedoch mit einer angemessenen Anpassung, die den Aufwand realistisch widerspiegelt.  

Die FDP anerkennt, dass Kommissionssitzungen oft einen höheren Vorbereitungsaufwand erfordern, weshalb die FDP eine höhere Entschädigung für diese Sitzungen vorschlägt. Konkret beantragen wir einen unveränderten Ansatz von CHF 130.00 für Ratssitzungen und eine Erhöhung auf CHF 150.00 für Kommissionssitzungen. Dieser Vorschlag reflektiert den tatsächlichen Aufwand und stellt eine faire Vergütung sicher. 

Die absurde Idee der Minutenabrechnung 

Die Mehrheit des Gemeinderats fordert jedoch eine grundlegende Systemänderung: Eine Abrechnung nach Minuten. Diesen Vorschlag halten wir für absurd. Eine Minutenabrechnung gaukelt eine Scheingenauigkeit vor, die in der Praxis nicht umsetzbar ist. Ein Ratsmitglied, das 59 Minuten zu spät kommt und die Sitzung vorzeitig verlässt, würde dennoch die volle Entschädigung erhalten – das zeigt, dass auch dieses System Unschärfen aufweist. Statt Klarheit zu schaffen, führt die Minutenabrechnung zu unnötiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten, etwa durch die Anpassung des EDV-Lohnabrechnungssystems in der Stadtverwaltung. 

Die wahre Motivation: Maximierung der eigenen Entschädigung 

Die von der Mehrheit geforderten Minutenansätze von CHF 1.20 für Rats- und CHF 2.00 für Kommissionssitzungen führen zu einer erheblichen Erhöhung der Gesamtentschädigungen. Die Berechnungen zeigen, dass dies in vielen Fällen zu einer Verdoppelung der Entschädigungen führen würde. Eine dreistündige Ratssitzung würde zukünftig mit CHF 216.00 vergütet, während bisher CHF 190.00 gezahlt wurden – eine Steigerung von 25%. Noch gravierender ist die Steigerung bei Kommissionssitzungen: Für eine zweistündige Sitzung sollen neu CHF 240.00 gezahlt werden, anstatt der bisherigen CHF 130.00 eine Erhöhung von 103%! 

Die Mehrheit zeigt durch ihre Anträge, dass es ihr nicht um eine gerechte Entschädigung geht, sondern um die Maximierung des eigenen Einkommens. Neben der Minutenabrechnung sehen sie auch einen Mindestansatz pro Sitzung vor – CHF 108.00 für Ratssitzungen, CHF 180.00 für Kommissionssitzungen und CHF 40.00 für Kurzsitzungen. Dies entlarvt den angeblichen Paradigmenwechsel als nichts anderes als ein Manöver, um jede Möglichkeit zur eigenen Bereicherung auszunutzen. 

FDP für ein bewährtes und faires System 

Die FDP steht für ein faires und transparentes Entschädigungssystem, das den tatsächlichen Aufwand realistisch abbildet, ohne unnötige Komplexität zu schaffen. Wir lehnen die von der Mehrheit vorgeschlagene Minutenabrechnung ab und plädieren für eine Fortführung der Sitzungspauschalen mit einer angemessenen Anpassung, die den Bedürfnissen der Rats- und Kommissionsarbeit gerecht wird. Unsere Vorschläge sind klar, nachvollziehbar und im Interesse einer fairen Vergütung – ohne versteckte Absichten der Selbstbereicherung. 

Die FDP bleibt ihrem Prinzip der Vernunft treu: Keine unnötigen Änderungen, die nur die Bürokratie erhöhen und die Entschädigungen in die Höhe treiben. Stattdessen setzen wir uns für ein einfaches, gerechtes und effizientes System ein, das den Gemeinderäten eine faire Entlohnung für ihre wichtige Arbeit garantiert 

FDP zieht Antrag zur Mobilitätsentschädigung zurück 

In der aktuellen Debatte um die Entschädigungen für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hat sich die FDP gezwungen gesehen, ihren Antrag zur Mobilitätsentschädigung zurückzuziehen. Doch die Realität der politischen Verhältnisse zwang die FDP zum Umdenken. Die Mehrheit des Gemeinderats hatte sich bereits eine Verdoppelung der eigenen Entschädigungen genehmigt. Angesichts dieser hemmungslosen Selbstbedienung sah die FDP die Gefahr, dass die gierige Mehrheit die Gelegenheit nutzen würde, sich zusätzlich noch ein Gratis-ZVV-Abo zu sichern. Eine solche zusätzliche Belastung der öffentlichen Kassen wäre inakzeptabel und würde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politischen Institutionen weiter untergraben.  

Kategorie Gemeinderat

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