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Ignoranz der Stadtratsmehrheit macht sprachlos…

Veröffentlicht am 26.10.2020 von

Andreas Egli, Gemeinderat FDP Kreis 10, Vizepräsident FDP-Fraktion, Vizepräsident der gemeinderätlichen Spezialkommission Sicherheit/Verkehr

 

Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
Art. 16 Abs. 2 der Schweizer Bundesverfassung

Ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äussern dürfen.
Voltaire (1694-1778), frz. Philosoph u. Schriftsteller der Aufklärung

Die Meinungsäusserungsfreiheit gilt… auf dem Papier für alle

Ende 2019 haben Linksradikale eine Vortragsreihe ihnen nicht genehmer Referenten im Zentrum Karl der Grosse massiv und gewalttätig gestört. Die Gemeinderäte Andreas Egli und Dominique Zygmont (beide FDP) haben daraufhin in einer Interpellation um die Haltung des Stadtrats zur Meinungsäusserungsfreiheit gebeten. Auf die Frage: «Wie beurteilt der Stadtrat Aktivitäten und Agitationen linker, gegebenenfalls auch rechter, Aktivistinnen und Aktivisten, ihnen missliebige Personen an der Ausübung ihrer Meinungsäusserungsfreiheit aktiv zu hindern und was unternimmt er dagegen (gegen derartige Aktivitäten)?» antwortete der Stadtrat wie folgt: «Der Stadtrat schützt die Meinungsäusserungsfreiheit nach bestem Wissen und Gewissen und er verurteilt jegliche Form von Gewalt scharf, gerade auch solche die zum Ziel hat, andere an der Ausübung der Meinungsäusserungsfreiheit zu hindern, oder wenn es zu Gewalt gegen Personen kommt, die für eine andere politische Meinung stehen.»

Die Meinungsäusserungsfreiheit gilt… in der Stadt Zürich für Linke und deren Gesinnungsfreunde

Eine Anfrage zu bewilligten und unbewilligten Demonstrationen ergab, dass seit 2017 im Durchschnitt alle zwei Wochen eine unbewilligte Demonstration (fast ausnahmslos) linker Gruppierungen stattfand und faktisch toleriert wurde. Darunter waren diverse Saubannerzüge mit Sachbeschädigungen und Körperverletzungen (u.a. schwerer Gehörsturz einer Polizeiangehörigen aufgrund eines in ein Fahrzeug geworfenen Böllers). Es wäre für die Stadtratsmehrheit verständlicherweise heikel, eine «Frauendemo», eine «Klimademo» oder eine unter dem Titel «black lives matters» stattfindende Demo wegen absehbarer Krawalle und Ausschreitungen zu verbieten. Und was sind schon ein paar eingeschlagene Scheiben, ein paar versprayte Wände, ein paar blaue Flecken beim Frontpersonal der Polizei und ein gesamtstädtisches Verkehrschaos aufgrund blockierter Busse und Trams, wenn es letztlich um von der Stadtratsmehrheit propagierte Ansichten geht? Daran scheint man sich in der Stadt Zürich gewöhnt zu haben.

Ungewöhnlich ist aber, wenn jetzt auch friedliche Demonstrationen Andersdenkender verboten werden. Christlich-fundamentale Abtreibungsgegner stellten für 2021 ein Gesuch für einen Demonstrationsumzug. Die grüne Sicherheitsvorsteherin und die Stadtratsmehrheit erteilten die Bewilligung nicht. Und zwar mit der Begründung, dass linke Brigaden (ich nenne sie «Mikroterroristen») gewalttätige Gegenproteste angekündigt hätten. Die Stadtpolizei sähe sich ausserstande, die Sicherheit der Demonstrationsteilnehmenden und die eigene Sicherheit zu gewährleisten, so der Tenor aus dem Sicherheitsdepartement. Dabei kennt der Stadtrat das Phänomen gewalttätiger linker Aktivisten längst und wusste bisher auch damit umzugehen. So stand in der stadträtlichen Antwort auf die Anfrage Egli/Zygmont auch: «Sind Veranstaltungen oder Demonstrationen angekündigt, die erfahrungsgemäss Andersdenkende mobilisieren oder Störungen angekündigt werden, so ist die Stadtpolizei mit einem Aufgebot vor Ort, um die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und die Abwehr unmittelbar drohender Gefahren zu gewährleisten. Beispielsweise regelmässig an Fussballspielen der oberen Liga, am «Marsch fürs Läbe» und an der SVP-Jubiläumsfeier vom 19. März 2017.» Und was der Stadtrat in seiner Antwort nicht erwähnte: Er konnte und kann für solche besonderen Situationen stets auf die Unterstützung durch die Kantonspolizei zählen. Mit anderen Worten: Die jetzt vorgebrachten Sicherheitsargumente beim Verbot des Umzugs der konservativen Fundamentalisten sind schlicht mangelndes Rückgrat und fehlende Prinzipien der Stadtratsmehrheit.

Bezirksrat, Bundesverfassung und Voltaire gegen Stadtratsmehrheit

Und hier kommt der Punkt, warum das Rykart’sche Verbot der Fundamentalisten-Demo für 2021 nicht nur unhaltbar und verfassungswidrig, sondern geradezu ignorant ist: die Sicherheitsvorsteherin wollte den Demonstrationsumzug eigentlich bereits 2019 aus denselben Argumenten verbieten, wurde aber vom Bezirksrat und vom Verwaltungsgericht zurückgepfiffen. Klipp und klar wurde die Stadtratsmehrheit darüber aufgeklärt (die Minderheit wusste das schon vorher), dass «…der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie sie der Stadtrat vorgesehen hatte, nicht zu rechtfertigen sei. Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen.» Dem ist nichts hinzuzufügen.

Was folgt daraus?

Lassen Sie mich die gelebte Haltung der Stadtratsmehrheit zur Meinungsäusserungsfreiheit klar kommentieren:

  • Es ist eine Verluderung des Rechtsstaats, wenn fundamentale Rechtsgrundsätze und Prinzipien von der Stadtratsmehrheit nicht nach bestem Wissen und Gewissen, sondern nach politischer Haltung und Sympathie gehandhabt werden.

Die Bewilligungspraxis für Demonstrationsumzüge und Kundgebungen muss sofort zu einer Beurteilung nach Massgabe von Recht und Gesetz zurückkehren und darf nicht weiter nach politischer Gesinnung und Sympathie erfolgen. Bei Bedarf ist die Unterstützung der Kantonspolizei Zürich anzufordern. Notorisch gewalttätige Kundgebungsteilnehmende könnten unabhängig ihrer politischen Gesinnung vorgängig mit Rayonverboten belegt werden. Gewalttätige, offensichtlich organisierte Störungen sind strafrechtlich (Landfriedensbruch, Störung öffentlicher Anlagen etc.) zu verfolgen und zu ahnden und nicht länger billigend zu tolerieren.

Zweifel sind angebracht, ob eine solche Kursänderung mit der gegenwärtigen Führung im Sicherheitsdepartement erreicht werden kann. Hier wäre es an der Stadtpräsidentin, korrigierend einzugreifen – allerdings ist sie als Teil der Stadtratsmehrheit auch Teil des Problems...

 

Quellen

Die im Artikel erwähnte Anfrage Egli/Zygmont und die Antwort des Stadtrats entnehmen Sie HIER.

Die Statistik der bewilligten/unbewilligten Demonstrationen entnehmen Sie HIER und HIER.

Medienmitteilung der Sicherheitsvorsteherin
 

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