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Schützt unser Rechtssystem - NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative

Veröffentlicht am 30.10.2018 von Désirée Schreyer

Ein brandgefährlicher Angriff auf unser Rechtssystem - die SVP-Selbstbestimmungsinitiative als Gegenteil von Selbstbestimmung

 

Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative setzt über 600 wirtschaftsrelevante völkerrechtliche Verträge aufs Spiel und führt dazu, dass unsere sorgfältig ausgewählten Diplomaten und Exekutivorgane wie unsere geschätzten Bundesräte keine verlässlichen Handelspartner mehr sind. Diese Initiative ist deshalb brandgefährlich und führt mit der darin enthaltenen Kündigungsklausel zum Gegenteil, nämlich keine Selbstbestimmung mehr, sondern Isolation.

Bereits der Nationalrat und der Ständerat haben die gefährliche Initiative deutlich abgelehnt: https://www.admin.ch/selbstbestimmungsinitiative. Aber nicht nur Politiker, sondern auch verschiedenste Bevölkerungsgruppen und Vereine sagen NEIN zur Initiative. Beispielsweise sind Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International genauso wie verschiedenste Wirtschaftsverbände strikt gegen die Initiative.

All die Gegner haben gute Gründe, die Initiative zu bekämpfen. Unsere wohlbehütete, geschützte und schützende Schweiz würde mit der Annahme der Initiative einer rechtextremen, dunklen Entwicklung nachgeben, welche durch rechtspopulistische Angstmachereien hervorgerufen wurde.

Nicht ohne Grund wurden die völkerrechtlichen Verträge geschlossen. Für jeden geschlossenen (und durch die Initiative gefährdeten Vertrag) wurden die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewägt. Ohne Vorteile für die Schweiz wird kein Vertrag geschlossen. Und die Entstehung der mit der Initiative am Meisten gefährdeten Verträge geht zurück auf wahnsinnig wichtige Errungenschaften wie beispielsweise die Genfer Konventionen und die Gründung vom Schweizerischen Roten Kreuz nach den beiden Weltkriegen, in der Europa stark verwickelt war. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden schliesslich die Naziverbrechen von einem neu erstellten International Gerichtshof verurteilt – ein enorm wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Schutz aller Bürgerinnen und Bürger.

Die SVP will mit der Initiative die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention erreichen. Diese Konvention ist das Fundament, das das friedliche Zusammensein in Europa bekräftigt. Hier ein Auszug der wichtigen Rechte und Freiheiten garantiert in der Europäischen Menschenrechtskonvention:

  • Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
  • Artikel 2 – Recht auf Leben
  • Artikel 3 – Verbot der Folter
  • Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
  • Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
  • Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz
  • Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung
  • Artikel 11 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Artikel 12 – Recht auf Eheschließung
  • Artikel 13 – Recht auf wirksame Beschwerde
  • Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
  • Artikel 15 – Abweichen im Notstandsfall

Rechtsschutz über Artikel 19 fortfolgende: Damit dies alles eingehalten wird, wurde der Europäische Menschengerichtshof in Strasbourg ermächtigt, diese Rechte und Freiheiten für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Dies ist der SVP ein Dorn im Auge.

Weiter ist die Initiative schlicht weg eine Lüge. Sie trägt den Slogan "keine fremden Richter" wobei auf den Europäischen Menschengerichtshof abgezielt wird. Fakt ist jedoch, dass die Schweiz als einziges von 47 Ländern zwei Richter dort platziert hat. Man vertraut der Schweizer Sicht, bis anhin haben wir dort etwas zu sagen! Mitreden zu können ist wichtig für unser Land. Damit wir weiterhin mitreden können, müssen wir NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative sagen.

Eine viel bessere Möglichkeit um gegen einzelne zu weit gehende Urteile des Europäischen Menschengerichtshofes vorzugehen, ist, die Rücken unserer Schweizer Bundesrichter zu stärken. Wenn wir hinter unseren Landleuten – Richter mit beeindruckenden, gut geprüften Lebensläufen und hart verdienten Positionen – stehen, trauen sich diese auch zu, im Zweifel strenge Urteile zu sprechen.

Désirée Schreyer, Vizepräsidentin FDP ZH 2

 

 

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