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Neue Regelung zur Mutterschaftsversicherung im Gemeinderat der Stadt Zürich

Veröffentlicht am 12.11.2022 von

Martin Bürki, Gemeinderat Kreis 2

Bei der Mutterschaftsversicherung werden Parlamentarierinnen stark benachteiligt. Das Problem bekannt gemacht hat die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. Sie nahm während ihres Mutterschaftsurlaubs an Parlamentssitzungen teil und hat darum das Anrecht auf Mutterschaftsgeld verloren. Sie ging damit bis vor das Bundesgericht und ist dort gescheitert.

Dieses Urteil hatte eine grosse Auswirkung auch auf alle Kantons und Gemeindeparlamente.

Die SVA argumentiert, dass die Parlamentstätigkeit eine «umfassende Arbeitsleistung» sei und wenn man eine solche aufnimmt, die Mutterschaftsversicherung beendet wird.

Dies bedeutet, dass einer Parlamentarierin, die sich im Mutterschaftsurlaub befindet, faktisch verboten wird ihre Rechte als gewählte Volksvertreterin wahrzunehmen.

Die Mehrheit g des Gemeinderates ist der Meinung, dass eine solche Regel nicht mehr zeitgemäss ist und hat eine Änderung der Entschädigungsverordnung ausgearbeitet.

Es wurden viele Varianten diskutiert. Der nun vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der Gemeinderat die Kosten der Mutterschaftsversicherung übernimmt, wenn die Parlamentarierin am Ratsbetrieb teilnimmt und daher die finanziellen Beiträge verliert.

Für dem Gemeinderat könne sich daher pro Mutterschaft Kosten von ca. 19'000 ergeben. In Spezialfällen, wenn das Kind noch im Spital krank wird, auch noch etwas höher.
Um diesen Betrag in einen Vergleich zu setzten. Dies entspricht in etwa den Betrag, den es kosten würde wenn jede Kommission eine Sitzung pro Jahr mehr durchführen würde.

Wir diskutieren viel über die Gleichberechtigung und hier haben wir einen krassen Fall von Ungleichbeandlung, den wir beheben konnten.


Es hat sich eine Gruppe aus vier Mitglieder aus dem Gemeinderat zusammengesetzt und die Ausarbeitung einer Lösung übernommen. Dies waren Natascha Wey (SP), Anyuska Früh (SP), Martina Zürcher (FDP) und Martin Bürki (FDP). In einer guten Zusammenarbeit zwischen der SP und der FDP konnte hier eine gute Lösung ausgearbeitet werden. Neben einem harten Schlagabtausch mit der linken Ratsseite ist es doch immer wieder möglich gute und pragmatische Lösungen zu finden.

Wichtig festzuhalten ist, dass es der Parlamentarierin freigestellt ist, ob sie einige Wochen nach der Schwangerschaft wieder in den Rat kommen will oder nicht. Die Mutterschaftsversicherung ist eine Errungenschaft, die nicht in Frage gestellt wird und auch nicht torpediert werden soll. Es ist aber zeitgemäss und ein MUSS in Zeiten der Gleichberechtigung, dass die Parlamentarierin frei entscheiden kann, ob sie ihr politisches Mandat wahrnimmt oder nicht. Bisher hat sie diese Wahlmöglichkeit nicht, oder nur wenn sie auf den gesamten Mutterschaftsurlaub verzichtet.

Bei der Ausarbeitung der Vorlage wurde zuerst auch der Kontakt zu der SVA gesucht. Das nationale Parlament tagt in der Regel 4-mal pro Jahr für je drei Wochen. In diesen drei Wochen ist eine Präsenz von morgens 8 Uhr bis zum Teil spät Abends erforderlich. Das kann als «normaler» Arbeitseinsatz betrachtet werden. In den Gemeindeparlamenten ist das aber komplett anders. Der Gemeinderat der Stadt Zürich tagt einmal pro Woche für 3-5 Stunden und eine Kommissionssitzung dauert zusätzlich 1-2 Stunden. Das ist nicht vergleichbar mit einem Mandat im Nationalrat.

Die SVA sieht das aber nicht so und beurteilt die Lage im Gemeinderat gleich wie im Nationalrat.

Ein weiteres Beispiel, dass die Ungleichbehandlung aufzeigt. Geht eine Bürgerin, die im Mutterschaftsurlaub ist an eine Gemeindeversammlung in der Gemeinde und stimmt dort hat, kann sie dies tun. Ist sie aber ein gewähltes Mitglied eines Parlaments verliert sie in der gleichen Situation die gesamte Mutterschaftsversicherung.

Das kann so nicht sein und muss daher schnell gelöst werden. Das Problem wird zwar auch auf nationaler Ebene angegangen, aber das kann 1-2 Jahre dauern bis eine Lösung da ist. Die vom Gemeinderat beschlossene neue Regel soll eine Übergansregelung sein, bis das Gesetzt auf Nationaler Ebene ändert. Die vorgeschlagenen Änderungen, die aktuell in der Vernehmlassung sind, gehen uns aber klar zu wenig weit.

Auf nationaler Ebene soll die Teilnahme nur an den Ratssitzungen neu ermöglicht werden aber nicht an den Kommissionssitzungen oder anderen Anlässen des Parlaments. Ein Alternativvorschlag sieht vor, dass die Teilnahme zusätzlich an Kommissionssitzungen, in denen keine Stellvertretung möglich ist, erlaubt wird.

Im parlamentarischen Prozess hat ein gewähltes Mitglied die grössten Gestaltungsspielraum in den Kommissionen. Die Teilnahme an den Kommissionen auszuschliessen, löst das Grundproblem nur halb. Die Benachteiligung von Parlamentarierinnen würde weiter gehen.

Deshalb wurde für das Gesetzt im Gemeinderat auch der Begriff «Ratsbetrieb» verwendet. Damit sind explizit alle Tätigkeiten eingeschlossen die zum Mandat als Gemeinderatsmitglied zählen.

Damit soll auch ein Zeichen setzten wie eine Lösung auf Gemeindeebene aussehen sollte und hoffen dieses Zeichen kommt auch in Bern an. Zürich ist das erste grössere Parlament, dass eine eigenständige Lösung beschliesst.

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