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Einfalls-Achse Bellerivestrasse: Rot-grüne Ideologie wichtiger als Volksentscheide?

Veröffentlicht am 05.11.2018 von Yasmine Bourgeois, Gemeinderätin FDP Zürich 7+8

Was bisher geschah

Seit über 10 Jahren plant die Stadt die Sanierung der Bellerivestrasse, die aufgrund teils maroder Werkleitungen und des stark beanspruchten Strassenoberbaus inzwischen überfällig ist. In letzter Minute hatten die Grünliberalen nun auch noch «eine gute Idee», wie man den Verkehr auf der Bellerivestrasse neu organisieren – sprich behindern könnte, nämlich mit einem Spurabbau.

Der Verkehr würde sich auf der ohnehin schon verstopften Bellerivestrasse weiter stauen, so die Grünliberalen. Und dann natürlich noch mehr den Weg durch die Wohnquartiere suchen. Im Fokus würden sicher das Seefeld, aber auch die Achse Forchstrasse oder fallweise auch die Einfallsachse Witikon stehen.

Auch weitere linke Kreise verweigern sich einer Lösung betreffend Veloführung zwischen Seepromenade und Bellerivestrasse, um so die Velofahrenden auf der Bellerivestrasse als biologische Verkehrshindernisse für den motorisierten Individualverkehr einzusetzen. Zudem kämpft eine relativ kleine Gruppe von Anwohnenden der Bellerivestrasse für weniger Lärm und Verkehr. Das ist zwar ihr gutes Recht, man darf aber ruhig auch darauf hinweisen, dass der Verkehr schon da war, als die meisten Liegenschaften gekauft oder neu vermietet wurden. Die Anwohner erhoffen sich also eine Wertsteigerung zu Lasten der Allgemeinheit.

Sekundiert werden die Anwohnenden vom einmal mehr nicht neutralen Quartierverein Riesbach, der mit seinem Verhalten Schleichverkehr im ganzen Quartier in Kauf nimmt und damit in seiner ideologischen Verblendung gegen die Interessen des Quartiers arbeitet.

Volksentscheid und geltendes Recht

Gemäss geltendem kantonalem Richtplan ist die Achse Bellerivestrasse/Utoquai ab Stadtgrenze bis und mit Bellevue allerdings eine kantonale Hauptverkehrsstrasse. Am 24. September 2017 hat die Bevölkerung (wie auch der betroffene Wahlkreis Zürich 7+8 selbst) den Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative deutlich mit 61.27% angenommen. Damit wurde die Kantonsverfassung wie folgt ergänzt: «Der Kanton sorgt für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.» Die neue Verfassungsbestimmung ist für die Bellerivestrasse direkt anwendbar. Die Stadt Zürich hat diesbezüglich eigentlich keine Handlungsfreiheit. Oder mit anderen Worten: Die Stadt darf sich nicht darüber hinwegsetzen!

Dennoch hat der zuständige Stadtrat Richard Wolff die rot-grünen Mobilitätsverhinderer erhört und genau per Herbstferienbeginn mitgeteilt, dass das Bauprojekt Bellerivestrasse neu ausgearbeitet werden soll. Gemäss Medienberichten sollen dabei insbesondere auch Varianten mit insgesamt nur 3 oder gar 2 Spuren sowie Tempo 30 geprüft werden. Unaufschiebbare Sanierungsarbeiten sollen unter Inkaufnahme von Zusatzkosten vorgenommen werden. Es droht eine «ewige Baustelle» auf diesem wichtigen innerstädtischen Verkehrsabschnitt. Deshalb habe ich eine Interpellation eingereicht.

Meine Interpellation

Mit einer Interpellation will ich den Stadtrat daran erinnern, dass die Bevölkerung klar ja gesagt hat zur Anti-Stau-Initiative. Darum darf die Kapazität der Bellerivestrasse nicht gesenkt werden. Denn der Stadtrat kann die Leistungsfähigkeit der in Frage kommenden Umfahrungsstrassen realistischerweise kaum ausweiten. Zudem will ich vom Stadtrat wissen, wohin genau er den Verkehr umleiten würde, falls er mit seinen Abbauplänen an der Bellerivestrasse tatsächlich Ernst machen würde. Ich will den betroffenen Anwohnern schliesslich auch etwas Vorfreude gönnen... Denn mit einer solchen Lösung würden auf jeden Fall mehr Menschen beschallt, als dies heute der Fall ist. Weiter will ich den Stadtrat daran erinnern, dass das übergeordnete Recht (die Zürcher Kantonsverfassung) auch für den Stadtrat gilt – noch leben wir nicht in einem Freistaat Stadt Zürich. Und ich will wissen, zu welchen Mehrkosten die aufgrund des Entscheids nun fälligen, zusätzlichen Not-Sanierungen führen.

Für uns alle.

Yasmine Bourgeois, Gemeinderätin FDP Zürich 7+8

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