Was hat Rot-Grün als nächstes vor? Ein Verbot von Staubsaugern?
Veröffentlicht am 04.03.2025 von Martia Zürcher, Gemeinderätin Kreis 10

Die rot-grüne Mehrheit inklusive der sogenannt grünliberalen Partei ist im Verbotsrausch. Sie will in der Stadt Zürich während neun von zwölf Monaten Laubblas- und Laubsauggeräte verbieten. Ungeachtet davon, dass die bislang sehr lauten, benzinbetriebenen Geräte zurzeit mehrheitlich durch leise akkubetriebene ersetzt werden. Welche weiteren Arbeitsgeräte von verschiedenen Berufsgruppen folgen als nächstes? Verbot von Presslufthammer? Verbot von elektrischen Rasenmähern? Oder gar von Staubsaugern?
Ein Laubbläser ist kein Sympathieobjekt. Dennoch ist es für Gärtnereibetriebe, Stadtverwaltung, Hauswartungen, Reinigungskräfte, Landwirte, Hobbygärtner usw. ein wichtiges Arbeitsinstrument. Denn im Unterschied zum Besen oder Rechen eignen sich diese Geräte auch für Kiesuntergrund, Treppen, Spielplätze, grosse Flächen, grössere Mengen Unrat oder Laub auf grossen Rasenplätzen. Denn das Liegenlassen des Laubs ist oft aus Haftungsgründen keine Option (z.B. Unfallgefahr).
Bisher laut – neu mehrheitlich wie ein Haarföhn
Rot-grün hat vor rund zwei Jahren einen Vorstoss überwiesen, in welchem sie die Einschränkung von Laubbläsern verlangten. Zugegeben, die in den letzten Jahren noch häufig eingesetzten benzinbetriebenen Geräte waren laut. Seither hat sich aber viel verändert: Je länger, desto mehr, werden diese durch elektrisch-betriebene Geräte mit Akkus ersetzt, welche um ein Vielfaches leiser sind – so etwa in der Dimension eines Haarföhns. Die zweite Begründung, weshalb die Laubbläser in der Stadt Zürich verboten werden sollen, ist, weil kleine Käfer und Insekten damit herumgeblasen werden. Nur werden diese auch mit dem Besen ähnlich aufgewirbelt oder sogar erdrückt. Weiter dürfen Strassenreinigungsmaschinen, welche vorne alles aufwirbeln und hinten wirklich alles einsaugen, weiterhin überall verwendet werden.
Massiver Mehraufwand, höhere Kosten
Die gemeinderätliche Kommission, welche das Laubbläserverbot vorberaten hat, hat um Stellungnahmen von der Stadtverwaltung und von Berufsverbänden gebeten. Die Antworten können grossmehrheitlich mit zwei Wörtern zusammengefasst werden: Massiver Mehraufwand für das beschäftigte Personal. Einige Beispiele: Grün Stadt Zürich schätzt einen jährlichen Mehraufwand von bis zu 1'500 Stunden, das Schulamt gar 12'000 Stunden. Dass dies aus Steuergeldern bezahlt werden muss, ist ja selbsterklärend. Doch nicht nur in der Stadtverwaltung, sondern bei allen anderen kommt es zu grossem Mehraufwand. Denjenigen von Gärtnern und Hauswartungen wird über steigende Nebenkosten den Mietern belastet werden. Den Preis für dieses ideologische Verbot würden also in der Stadt Zürich alle bezahlen.
Die FDP hatte in der Kommissionsberatung intensiv versucht, einen Kompromiss auszuhandeln, so dass wenigstens die leisen, elektrisch-betriebenen Laubbläser das ganze Jahr erlaubt wären. Dann wären auch die bürokratischen Ausnahmebewilligungen für Grossanlässe etc., welche die Vorlage der Mehrheit vorsieht, nicht nötig. Die Bevölkerung hätte mehrheitlich nur noch die leisen Laubbläser gehört (oder eben nicht mehr, weil sie so leise sind), diejenigen, die Laub, Blütenblätter, Konfetti oder anderen Unrat zusammennehmen müssen, kämen weiterhin zügig voran und wegen des geringen Gewichts der elektrische Laubbläser, ohne dass es in den Rücken geht. Das ist freisinnige Politik: Sachorientierte Kompromisse, statt ideologischer Verbotskultur.
Gegen linke Verbotskultur
Wenn man weiterdenkt: Mit der Begründung «Lärm verhindern und kleine Käfer schützen» könnten in der Stadt Zürich als Nächstes Verbote von elektrischen Rasenmähern, Heckenscheren oder gar Staubsaugern folgen? Denn Mehraufwand, Zusatzkosten, höhere Steuern und Gebühren sind in der rot-grünen Wunschwelt kein Problem. Ich bin fest überzeugt, dass die Bevölkerung der Stadt Zürich am 8. März 2026 vernünftige Mehrheiten wählt.