Individuelle Prämienverbilligungen werden endlich gerechter verteilt
Individuelle Prämienverbilligungen werden endlich gerechter verteilt
Am 11.3.2019 ist im Kantonsrat Zürich die Behandlung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) traktandiert. Die Kommission hat die Vorlage während zwei Jahren beraten und sich nun einstimmig für die Vorlage ausgesprochen. Angesichts der komplexen Materie, welche auch eine ziemlich grosse politische Sprengkraft beinhaltet, darf man dieses einstimmige Kommissionsresultat als grossen Erfolg verbuchen.
Was ändert sich bei Annahme der Änderungen in der Gesetzesvorlage?
- Es wird von einem Stufenmodell zu einem Modell mit einkommensabhängigem Eigenanteil bei den Prämienverbilligungen gewechselt. So können Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wirkungsvoller entlastet werden.
- Das Geld für die individuelle Prämienverbilligung wird neu am massgebenden Einkommen und nicht mehr am steuerbaren Einkommen bemessen. Grosse Ausgaben bei Liegenschaftsnutzung, Beiträge an die Säulen 2 oder 3a oder grosszügige Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können zukünftig für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligungen nicht mehr geltend gemacht werden. Ebenso sollen Kinder von vermögenden Eltern, welche noch im gleichen Haushalt wie die Eltern wohnen, zukünftig keine Prämienverbilligung mehr erhalten.
Als Folge davon werden jedes Jahr 20 Millionen Franken an Steuergelder frei, welche zusätzlich für diejenigen Personen eingesetzt werden können, welche wirklich auf Prämienverbilligungen der Krankenkassen angewiesen sind. Mit dieser zielgerichteten Umverteilung des Geldes sind individuelle Prämienverbilligungen bis in den unteren Mittelstand möglich. Dies ist im Sinne der FDP und freut uns sehr.
Bei einem 100%igem Kantonsanteil an die individuelle Prämienverbilligung wäre allerdings eine giesskannenartige Verteilung von Steuergeldern zu erwarten, also erneut eine ungezielte Prämienverbilligung für einen grossen Teil der Bevölkerung. Wenn ein System nur mit staatlicher Unterstützung eines grossen Teils der Bevölkerung funktionieren kann, muss aber das System als Ganzes hinterfragt werden. Sinnvoller Umgang mit Steuergeldern sieht anders aus. Deshalb ist die FDP gegen eine Erhöhung des Kantonsanteil für die individuelle Prämienverbilligung auf 100%. Als nächsten Schritt gegen ausufernde Gesundheitskosten gilt es, die Leistungen für bezahlte Prämien kritisch zu hinterfragen: Welche Positionen des Leistungskataloges sind wirklich wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich gemäss KVG, Artikel 32, Absatz 2?
Ausserdem muss sich jeder selbst eigenverantwortlich fragen, welche der vielen Möglichkeiten der modernen Medizin er oder sie wirklich braucht.
Zusammenfassend kann man sagen, es braucht Prämienverbilligungen, es braucht aber auch verantwortungsvoller Umgang mit den möglichen Leistungen im Gesundheitswesen. Auf diese Art, also mit Gemeinsinn und Eigenverantwortung wachsen Gesundheitskosten nicht ins Uferlose und Krankenkassenprämien werden wieder bezahlbar.
Dr. med. Bettina Balmer
Kantonsrätin FDP K7&8
http://www.bettina-balmer.ch/startseite