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Kantonale Fraktionserklärung zur Äusserungen der Zürcher SP-Stadträtin Simone Brander in Sachen Mobilitätsinitiative

Veröffentlicht am 27.05.2025 von

FDP, SVP und Die Mitte Kanton Zürich

Es ist ein vertrautes Muster: Wenn Bund oder Kanton Entscheide fällen, die der Zürcher Stadtregierung nicht passen, findet man in der Stadt Zürich kreative Wege, diese zu umgehen.

  • Passt etwa das vom Volk beschlossene Ausländer- und Asylrecht nicht, propagiert man kurzerhand ein eigenes Aufenthaltsrecht – getarnt als «Züri City Card».
  • Reichen die bestehenden Unterstützungsleistungen für Sans-Papiers aus Sicht der Stadtregierung nicht aus, erfindet man kurzerhand eine «Basishilfe» – und scheitert damit gleich zweimal vor dem Bezirksrat. Weil das Vorgehen dem übergeordneten Recht widerspreche.
  • Auch beim Koch-Areal oder bei Critical Mass musste der Bezirksrat gegen den Stadtrat einschreiten.
  • Will die Bevölkerung keine Stipendien für vorläufig Aufgenommene, plant die Stadt umgehend eigene Stipendien.
  • Und gerade jüngst: Wenn gewisse Sozialhilfebezüger das Land verlassen müssen, dann kämpft die Stadt mit Gratisanwälten gegen ihren eigenen Kanton und den Bund.

Kurzum: Die Stadt Zürich hat sich über die Jahre zur Meisterin im Biegen übergeordneter Rechtsnormen entwickelt. Und muss regelmässig auf dem Rechtsweg gestoppt werden. In heutigen Zeiten könnte man das fast als «Trump'sches Verhalten» bezeichnen – doch auf dieses Niveau wollen wir uns nicht begeben.

Aber genau diesen kafkaesken Vorwurf hat die Zürcher SP-Stadträtin Simone Brander dem Zürcher Regierungsrat in der letzten Gemeinderatsdebatte gemacht. Bei einer Debatte über die – kantonale – Mobilitätsinitiative. Stadträtin Brander wörtlich: «Die Verfassung missachten, um seinen politischen Willen durchzusetzen: Das geschieht nicht nur im Weissen Haus, sondern auch im Kaspar-Escher-Haus.»

Wer die Bevölkerung über eine Sachfrage abstimmen lässt, verhält sich also wie Trump. Wer aber ganz ohne Volksabstimmung fast flächendeckend Tempo 30 auf kantonalen Hauptachsen einführen will, obwohl die eidgenössische Verkehrsregelnverordnung etwas anderes vorsieht, tut es nicht. Verwechselt da Stadträtin Simone Brander nicht etwas?

Denn worum geht es konkret? Die kantonale Mobilitätsinitiative fordert zweierlei:

  • Sie fordert einerseits, dass auf Hauptachsen «die bundesrechtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit» signalisiert wird. Wie genau, Frau Stadträtin Brander, kann die Forderung, Bundesrecht umzusetzen, bundesrechtswidrig sein? Da muss man schon sehr in einer Blase gefangen sein. Ohnehin liesse sich das von Brander vorgeschobene Argument «Lärmschutz» auch mit anderen Massnahmen beheben. Zusätzlich sieht die Initiative auch eine Ausnahmeregelung vor.
     
  • Noch absurder wird es beim zweiten Punkt. Die Initiative fordert auch, dass die beiden grösseren Städte im Kanton gegenüber den übrigen Gemeinden bei Tempolimits auf vom Kanton finanzierten Strassen keine Sonderrechte mehr haben. Für Stadträtin Brander ein Verstoss gegen die Gemeindeautonomie. Wenn es aber angeblich ein Verstoss gegen die Gemeindeautonomie sein soll, dass Zürich und Winterthur bei kantonal finanzierten Strassen nicht mehr bevorzugt behandelt werden, dann hätten eigentlich alle anderen 158 Gemeinden schon längst klagen müssen. Doch sie haben es nicht getan. Sind denn all diese Gemeinden weniger wert als die Stadt Zürich? Die Städte Zürich und Winterthur wurden während vielen Jahren privilegiert. Leider haben sie den Vertrauensvorschuss fahrlässig verspielt. Das müssen sie sich selber zuschreiben.

Wenn Stadträtin Simone Brander wissen möchte, was das übergeordnete Recht tatsächlich verlangt, dann soll sie einfach mal die Verkehrsschilder an der Stadtgrenze studieren. Dort steht, wie in jeder Schweizer Ortschaft: «50 – generell». Wenn der Zürcher Stadtrat diese Grundregel zur absoluten Ausnahmeregel machen will, dann hat er selber ein Problem mit dem übergeordneten Recht. Und sicher nicht der Zürcher Regierungsrat. Übergeordnetes Recht einhalten bedeutet eben nicht, sich im Rahmen einer Güterabwägung das herauszupicken, das einem gerade in den Kram passt.

Warum also dieser schrille Vergleich mit Trump? Es wirkt wie ein Ausdruck politischer Verzweiflung. Denn da kommt eine Initiative, die sowohl Regierungs-, als auch Kantonsrat unterstützen – ohne ein einziges Komma zu ändern. Ja selbst die Gegnerschaft im Kantonsrat fand keinen Grund, ihre Gültigkeit anzuzweifeln. Das muss weh tun.

Wenn also das stärkste Argument der Gegner ein Trump-Vergleich ist, sagt das viel über die Substanz ihrer Einwände. Wenig Inhalt, viel Lärm. Schade, dass hier die Lärmschutzverordnung nicht greift.

Kategorie Mobilität

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