Grossbaustellen: Ein Instrument linker Machtpolitik
Veröffentlicht am 14.07.2025 von Emanuel Tschannen, Gemeinderat 7&8

Im Sommer spriessen in Zürich die Baustellen. Das ist an sich nicht schlecht. Die FDP setzt sich seit je für eine attraktive Stadt mit guter Infrastruktur ein. Glasfasernetz und Fernwärme sind Projekte, die durch freisinnige Stadträte realisiert wurden bzw. werden. Trotzdem sind die zunehmenden Strassentotalsanierungen ein Ärgernis für Bevölkerung und Gewerbetreibende. Als Aussenstehender fragt man sich, ob die Projektleitungen zu wenig Zeit für eine rücksichtsvolle Planung haben oder ob sie das Gewerbe und den motorisierten Individualverkehr bewusst "entschleunigen" wollen?
Zwei Grossbaustellen und ein Grossanlass in einem Jahr
Zwischen dem Kreuzplatz und dem Hegibachplatz, an der Grenze zwischen Hottingen und Mühlebach, wird gebaut und umgeleitet. Zwischen Mai und Dezember 2025 wird der Kreuzplatz totalsaniert und u.a. für den Veloverkehr optimiert. Parallel dazu werden auch die Wasser- und Abwasserleitungen unter der Bellerivestrasse (August 2025 bis Herbst 2026) instandgesetzt. Damit sind zwei von Südost in die Stadt führende Hauptachsen nicht oder nur mit stark reduzierter Kapazität nutzbar. Die Bauarbeiten belasten die Anwohnerinnen und Anwohner und führen bei den ansässigen Gewerbetreibenden zu Umsatzeinbussen zwischen 30-70 Prozent. Dagegen wird eingewendet, das Gewerbe profitiere von einer modernen Infrastruktur und müsse halt Rückstellungen bilden, um die alle 20-30 Jahre stattfindenden Unterhaltsarbeiten finanziell zu überbrücken. Ich bin der Meinung, dass der Erhalt einer guten Infrastruktur eine staatliche Aufgabe ist, für die wir, die Bewohner und das Gewerbe, Steuern zahlen. Auch trifft es nicht zu, dass Strassenbauprojekte in Zürich Seltenheitswert haben: Ein Jahr vor dem Kreuzplatz wurde bereits die Forchstrasse totalsaniert. Zwischen den beiden Grossbaustellen fand letzten Herbst die Rad-WM 2024 statt, welche den Zugang zu den Ladengeschäften für Menschen ausserhalb der betroffenen Quartiere faktisch verunmöglichte. Drei Grossanlässe in einem Jahr sind zwei zuviel.
Keine Rücksicht auf Verluste
Gewerbetreibende in der ganzen Stadt sind von massiven Bautätigkeiten betroffen, welche ihren Umsatz schmälern. "Unter Druck gerieten etwa die Enoteca Riviera im Seefeld, die Bäckerei Oskar Kuhn im Kreis 4, Ladenbesitzer im Dörfli oder der Zopf-Beck vo Züri im Kreis 6" (vgl. Artikel im Tagesanzeiger vom 09.07.2025). Mehrere Direktbetroffene äusserten sich mir gegenüber verärgert, weil die Stadt Verbesserungsvorschläge, welche dazu beigetragen hätten, die Bauzeit zu beschleunigen oder die Zufahrt zu den Ladengeschäften zu optimieren, nicht hören und schon gar nicht umsetzen wollte. Anscheinend setzen die politisch Verantwortlichen andere Prioritäten: "Velo first" und "stoppt den Kommerz". Davon, dass lokale Gewerbetreibende einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltigen Grundversorgung leisten, Arbeitsplätze schaffen und Steuereinnahmen generieren, hört man in der aktuellen Diskussion nichts. Vielmehr sollen die "Kapitalisten" vermutlich froh sein, wenn man sie im angestrebten "sozialistischen Paradies" überhaupt noch toleriert. Von der temporären Schliessung des Restaurants Bohemia am Kreuzplatz sind übrigens auch 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen (vgl. NZZ vom 11.07.2025).
Wer schädigt, muss entschädigen
Die Grundsätze des Rechts sind: ehrenhaft leben, niemandem schaden, jedem das Seine zukommen lassen ("iuris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere"; Ulpian). Wer einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen. Das gilt auch für den Staat. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind Umsatzeinbussen Privater zu ersetzen, wenn (i) die Umsatzeinbusse rund 20% beträgt, (ii) die Bautätigkeit zumindest rund sechs Monate dauerte und (iii) erhebliche positive oder negative Immissionen zu erdulden waren (vgl. BGE 145 II 282 E. 4.6). In der Stadt Zürich sind keine Fälle bekannt, in denen gestützt auf diese Rechtsprechung eine Entschädigung an KMU bezahlt worden wäre. Das auch deshalb, weil der Stadt die bundesgerichtliche Rechtsprechung bekannt ist und sie ihre Bautätigkeit danach ausrichtet, dass so gut wie nie alle drei Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.
Forderungen der FDP
Die FDP setzt sich für faire Rahmenbedingungen für KMU in unseren Quartieren ein. Mit der Motion (Geschäft GR Nr. 2024/378) fordern wir die Entschädigung von Umsatzeinbussen, welche KMU als Folge von Grossbaustellen erleiden. Konkret sollen 50 Prozent der Umsatzeinbusse ersetzt werden, wenn die Bautätigkeit länger als drei Monate dauerte. Dem Stadtrat, der rund 15 Milliarden für Netto-Null und 2025 rund 600 Millionen für den Kauf von Immobilien ausgibt, sind die Kosten von schätzungsweise einer Million pro Jahr zu hoch.
Mit dem Postulat (Geschäft GR Nr. 2025/314) verlangen wir die Optimierung des Verkehrsflusses bei Strassenbauprojekten und Platzsanierungen, damit KMU durch Verkehrsumleitungen nicht doppelt belastet werden. Konkret soll die Zufahrt zu den Ladengeschäften so lange und so gut wie möglich ermöglicht werden, beispielsweise als Zubringerdienst.
Beide Geschäfte werden voraussichtlich nach der Sommerpause im Gemeinderat behandelt. Bisher zeigt Rot-Grün wenig Verständnis für die Anliegen des Gewerbes.
Am 8. März 2026 ein Zeichen setzen
Die Stadt verwendet KMU gerne als Feigenblatt. Wenn es aber darum geht, die Rahmenbedingungen für KMU zu verbessern (oder zumindest nicht zu verschlechtern), folgen den Worten keine Taten.
Deshalb: Am 8. März 2026 die linke Mehrheit brechen und FDP wählen! Die Zürcher Wirtschaftspolitik braucht mehr Sachverstand und weniger Ideologie, mehr Lösungen und weniger Symbolpolitik.
FDP Stadt Zürich. Für unsere KMU. Für Zürich. Für Dich.
#MehBlau #Gemeinderatswahl2026