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Seltene Einsicht des Stadtrats - kein Weiterzug des Entscheides in Sachen Critical Mass

Veröffentlicht am 12.07.2023 von

Mélissa Dufournet, Gemeinderätin FDP Kreis 3, Michael Schmid, Fraktionspräsident und Përparim Avdili, Präsident FDP Stadt Zürich

Die FDP nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Stadtrat auf einen Weiterzug des unmissverständlichen aufsichtsrechtlichen Entscheids des Statthalters in Sachen Critical Mass verzichtet. Der Statthalter musste der rotgrünen Regierung fundamentale Grundsätze von Rechtsstaat, Rechtsgleichheit und willkürfreier Polizeiarbeit in Erinnerung rufen.

Es geht dabei nicht um politische Streitfragen, sondern um Themen, welche in der Polizeischule im ersten Jahr gelernt werden. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass aufsichtsrechtliches Einschreiten überhaupt notwendig war.

Die FDP hatte bereits vor mehr als zwei Jahren mit dem Postulat 2021/237 gefordert, für eine Ordentliche Bewilligung für die Critical Mass und deren Durchführung ohne grössere Beeinträchtigung der zentralen Verkehrswege zu sorgen:

SP, GP und AL lehnten diese Forderung mit fragwürdigen Argumenten ab. Die Critical Mass sei keine greifbare Gruppierung, die eine Bewilligung einholen könne. Geradezu absurd mutete der Vergleich mit dem täglichen Stau auf der Hardbrücke an, welcher den öffentlichen Verkehr ebenso lahmlege und die Velofahrenden behindere (vgl. Protokoll substantiell).

Wenn der Stadtrat heute in seiner Medienmitteilung festhält, dass es sich bei der Critical Mass um gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes handelt, so hat er dies reichlich spät gemerkt. Des Weiteren wird vom Stadtrat gleich angefügt, dass es unverhältnismässig sei, eine friedliche Velodemonstration mit polizeilichen Gewaltmitteln aufzulösen. Die FDP fordert in diesem Zusammenhang, dass die Polizei bereits die Entstehung einer unbewilligten Demonstration verhindert.

 

Zum selben Thema: Critical Mass: Statthalter gibt der FDP recht

Grundlagenblog zur Aufsichtsbeschwerde und Critical Mass vom November 2022

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