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Critical Mass: Statthalter gibt der FDP recht

Veröffentlicht am 06.07.2023 von

Përparim Avdili, Präsident FDP Stadt Zürich und Gemeinderat; Alexander Brunner, alt Gemeinderat FDP Kreis 7&8

Am 3. Juli 2023 hat der Statthalter auf die Aufsichtsbeschwerde der FDP von November 2022 geantwortet und die FDP in ihrer Haltung bestätigt.

Die FDP hatte immer wieder mit verschiedenen Vorstössen (vgl. Blogbeitrag November) darauf aufmerksam gemacht, dass Critical Mass ihrer Meinung nach ein bewilligungspflichtiger Demonstrationszug ist. Weder der links-grün dominierte Stadtrat noch die links-grünen Parteien teilten diese Ansicht – im Gegenteil, sie liessen es zu, dass der Verkehr in der Stadt Zürich regelmässig jeden Monat zusammenbricht.

Da der Stadtrat aus politischen Gründen nicht gewillt war, das Recht durchzusetzen, wie es seine Pflicht wäre, reichte die FDP deshalb am 1. November 2022 eine Aufsichtsbeschwerde beim zuständigen Statthalter ein.

Die nun vorliegende Antwort hält fest, was von Beginn an offensichtlich war: Bei der Critical Mass handelt es sich um einen Demonstrationszug, der bewilligungspflichtig ist. Darüber hinaus rügt der Statthalter das Nichthandeln des Stadtrats und insbesondere auch der Polizei, wobei letztere mit der Unterschreitung ihres Ermessensspielraums eine Rechtsverletzung begeht.

Die FDP fordert den Stadtrat auf, sowohl in Bezug auf Critical Mass, als auch grundsätzlich seine ihm auferlegte Pflicht ernst zu nehmen und Recht gegenüber allen Verkehrsteilnehmenden durchzusetzen. Insbesondere steht er in der Pflicht, den öffentlichen Verkehr störungsfrei zu gewährleisten. Er ist dringend beraten, von einem Weiterzug abzusehen und seine Ressourcen nun auf die Ausführungen des Statthalters zu fokussieren.

HIER finden Sie die Antwort des Statthalters auf die Aufsichtsbeschwerde der FDP
HIER finden Sie den Grundlagenblog zur Aufsichtsbeschwerde und Critical Mass vom November 2022
HIER finden Sie den Talk Täglich Beitrag von Tele Züri zum Entscheid des Statthalters (mit Alexander Brunner als Gast)
HIER finden Sie den NZZ Beitrag zum Entscheid des Statthalters

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