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Wenn die öffentliche Hand mit zahlt, dann sollen auch Normalsterbliche eine Chance auf eine Wohnung haben

Veröffentlicht am 15.01.2026 von

Martina Zürcher, Gemeinderätin FDP 10

2013 hat der Stadtrat für 70 Mio. Franken das Koch-Areal gekauft. 2021 haben die Baugenossen schaften ABZ und Kraftwerk1 die Baurechte für die Gebiete B und C erhalten, um auf dem Areal über 300 neue Wohnungen zu bauen. Die Baurechtszinsen wurden dabei verglichen mit dem Verkehrswert des Grundstücks stark reduziert, das heisst die öffentliche Hand nimmt einen jährlichen Einnahmenverzicht in mittlerer sechsstelliger Höhe in Kauf und finanziert so indirekt mit.

Im Dezember 2024 hat der Tages-Anzeiger berichtet, dass die neuen Wohnungen auf dem Areal aber nur eingeschränkt zugänglich sind: Die ABZ hat Bewerbungen ausschliesslich von bestehenden Genossenschaftern mit gültigem Mietvertrag erlaubt, während Kraftwerk1 nur Bewerbungen von Mitgliedern mit einem 500-Franken-Genossenschaftsschein akzeptiert hat. Diese Praxis widerspricht unserem Erachten dem gemeinnützigen Ansatz der Wohnraumförderung durch die öffentliche Hand.

Denn es ist nicht die Idee, dass sogenannt gemeinnützige Wohnungen von der öffentlichen Hand vergünstigt werden – im konkreten Fall von einem jährlichen Einnahmenverzicht in mittlerer sechsstelliger Höhe –, dass man aber, um sich zu für eine Wohnung bewerben zu können bereits in einer (günstigen) Wohnung der entsprechenden Genossenschaft muss wohnen oder sozusagen ein «Lotterielos», das heisst ein Genossenschaftsschein für CHF 500 erwerben muss.

Deshalb hatten die Freisinnigen Anthony Goldstein, Hans Dellenbach und Martina Zürcher-Böni im Gemeinderat ein Postulat eingereicht. Unserer Meinung nach soll die Stadt Zürich bei zukünftigen Neuvergaben von vergünstigten Baurechten einen entsprechenden Passus in den Baurechtsvertrag einfügen, dass die erstellten Wohnungen öffentlich ausgeschrieben werden und bei der Wohnungsvergabe bestehende Genossenschafts-Mitglieder und Nicht-Genossenschaftsmitglieder gleichbehandelt werden.

In der Gemeinderatsdebatte vom 14. Januar 2025 hat die SP-Fraktion mittels einer sogenannten Textänderung die Forderung zwar abgeschwächt, aber der Vorstoss wurde dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen.

 

Berichterstattung des Tages-Anzeigers

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