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Tram Affoltern: Keine weiteren Verzögerungen!

Veröffentlicht am 06.02.2025 von

Thomas Hofstetter, Gemeinderat FDP; Benedikt Gerth, Gemeinderat und Motionär die Mitte Stadt Zürich; Anjushka Früh, Gemeinderätin SP

Die Gemeinderatsmitglieder des Kreis 11 Benedikt Gerth (Die Mitte), Thomas Hofstetter (FDP)  und Anjushka Früh (SP) fordern mit einer gemeinsamen Motion im Gemeinderat den Stadtrat auf,  Verzögerungen und Mehrkosten beim Bau des Trams Affoltern möglichst klein zu halten, damit der bisherige Zeitplan soweit als noch möglich eingehalten werden kann und ein Baubeginn vor 2028 realisiert werden kann. 

Das Tram Affoltern ist für das aufstrebende Quartier Affoltern extrem wichtig. Die Quartierbevölkerung wartet seit langem auf die dringend notwendige Verbesserung der Erschliessung von Affoltern mit dem öffentlichen Verkehr und damit eine Entlastung der sehr angespannten Verkehrssituation. Zudem sind diverse weitere Projekte auf dieses Infrastrukturprojekt ausgerichtet und davon abhängig. Die Motionärin und die beiden Motionäre hoffen, dass der Stadtrat einen Weg findet, das Tram Affoltern mit möglichst kleinem Zeitverlust zu realisieren, und damit im bisher von der Stadt eher vernachlässigten Quartier Affoltern das Wachstum mit einem Infrastrukturprojekt zu begleiten und in geordnete Bahnen zu lenken. 

Das Projekt Tram Affoltern wurde vom Regierungs- und Kantonsrat in der Finanzplanung unverständlicherweise zeitlich nach hinten verschoben. Dadurch droht es nicht nur zeitlich später realisiert, sondern auch teurer zu werden. Die zeitnahe Realisierung dieses Projektes ist für das stark wachsende Quartier Affoltern in Zürich Nord essenziell. Das Tram bietet viel mehr Kapazität als Doppelgelenkbusse und verfügt grossmehrheitlich über ein eigenes Trassee. Auch hängen diverse andere Quartierentwicklungsprojekte davon ab.  

Der Stadtrat soll deshalb Vorfinanzierungsmöglichkeiten für den Anteil des Kantons in Betracht ziehen, beziehungsweise die Schaffung einer gemeinsamen Projektierungsgesellschaft prüfen, wie in der Antwort zur schriftlichen Anfrage 2024/464 angedeutet. Damit sollen ein Zeitverlust und zusätzliche Kostenfolgen aufgrund des Entscheides auf kantonaler Ebene verhindert sowie der Baubeginn vor 2028 sichergestellt werden. 

 

 

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