Drittelslösung für Zürcher Betriebe: Das ‹schnellste Postulat der Geschichte›
Veröffentlicht am 22.02.2021 von Albert Leiser, Gemeinderat FDP Kreis 9, Direktor Hauseigentümerverband Zürich

Der Zürcher Gemeinderat hat am 10. Februar einstimmig der sogenannten Drittelslösung zugestimmt. Dank des rekordschnellen parlamentarischen Prozesses kann das von den Corona-Massnahmen betroffene Gewerbe in der Stadt Zürich rasch und unkompliziert unterstützt werden.
Aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Massnahmen in ungewohnten Konstellationen: Gemäss diesem Motto habe ich als FDP-Gemeinderat und Direktor des Hauseigentümerverbandes Zürich am 9. Dezember 2020 zusammen mit Walter Angst, seines Zeichens AL-Gemeinderat und Leiter Kommunikation des Mieterinnen- und Mieterverbandes Zürich, vor der bundesrätlichen Verhängung des zweiten Lockdowns im Zürcher Gemeinderat ein Postulat eingereicht.
Vielleicht geht es als das ‹schnellste Postulat› in die Geschichte› des Zürcher Gemeinderates ein: Nachdem sich der Stadtrat am 16. Dezember 2020 zur Entgegennahme des Postulats bereit erklärt hatte, überwies der Gemeinderat dieses bereits am 6. Januar anlässlich seiner ersten Sitzung im neuen Jahr dem Stadtrat zur Prüfung. Der Stadtrat wiederum machte sich umgehend an die Arbeit und arbeitete innerhalb eines Monats eine Weisung aus, die er am 4. Februar vorlegte. Der Gemeinderat schliesslich hat der Vorlage am 10. Februar einstimmig zugestimmt. Normalerweise dauert es rund zwei Jahre, bis ein Postulat als erledigt abgeschrieben werden kann.
Lösung beruht auf Freiwilligkeit
Die stadträtliche Regelung sieht vor, dass Beiträge an Vermieter von Geschäftsräumen ausgerichtet werden, die sich mit ihren Mietern freiwillig auf eine Reduktion des Mietzinses um mindestens zwei Drittel geeinigt haben. Die Beiträge der Stadt an den Vermieter umfassen maximal einen Drittel des Netto-Mietzinses, monatlich jedoch höchstens 8333 Franken. Vermieter, Mieter und die Stadt übernehmen folglich je einen Drittel des Mietzinses.
Die Unterstützung gilt für Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen ihr Geschäft in der Zeit seit dem 1. Dezember 2020 schliessen mussten (direkte Betroffenheit) oder die in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021 verglichen mit der noch nicht von der Corona-Pandemie betroffenen gleichen Vorjahresperiode eine Umsatzeinbusse von mindestens einem Drittel erlitten haben (indirekte Betroffenheit).
Die Beitragsperiode beginnt mit dem 1. Dezember 2020. Der Stadtrat beabsichtigt, die Beiträge bis zum 30. April 2021 und bei Bedarf auch darüber hinaus auszurichten. Gegeben ist jedoch eine Obergrenze von 20 Millionen Franken, die für die Drei-Drittel-Lösung zur Verfügung stehen. Anträge können für die Zeitspanne zwischen 1. Dezember 2020 und 30. April 2021 eingereicht werden, die Beiträge werden jedoch in Tranchen entschieden und ausbezahlt, um die Einhaltung des Finanzrahmens sicherzustellen.
Wichtig ist zu betonen, dass das Modell im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung für die Vermieter auf Freiwilligkeit beruht.
Kein staatlicher Eingriff in privatrechtliche Verträge
Als Direktor des HEV Zürich habe ich mich bezüglich Geschäftsmieten seit Beginn der Corona-Krise für freiwillige, individuelle und partnerschaftliche Lösungen zwischen Vermietern und Mietern engagiert. Staatliche Eingriffe in privatrechtliche Verträge, wie es die verfassungswidrigen Vorlagen in Bundesbern vorgesehen hätten, lehnte ich stets ab. Mit der Ablehnung des Covid-19-Geschäftsmietegesetzes haben National- und Ständerat im Dezember wieder Rechtssicherheit geschaffen und den Weg für die vorliegende Lösung geebnet.
Mit der Drittellösung liegt ein Anreizmodell vor, mit dem sich, wenn nicht bereits geschehen, Vermieter und Mieter unkompliziert und rasch einigen können. Mit dem vermutlich ‹schnellsten Postulat der Geschichte› kann das hart von den Corona-Massnahmen der Behörden getroffene Gewerbe einfach, unkompliziert und rasch unterstützt werden, ohne dass mittels staatlichen Zwangs in privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden muss. Das ist im Sinne der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, denn diese sind an stabilen, langfristigen Mietverhältnissen interessiert. Leere Läden helfen niemandem.