Faire Wohnungsvergabe: Gleichbehandlung und Transparenz bei gemeinnützigen Bauprojekten
Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er bei der Vergabe von vergünstigten Baurechten an gemeinnützige Wohnbauträger im Baurechtsvertrag festhalten kann, dass die dort erstellten Wohnungen öffentlich ausgeschrieben werden und bei der Wohnungsvergabe bestehende Genossenschafts-Mitglieder und Nicht-Genossenschaftsmitglieder gleich behandelt werden.
Der Stadtrat erwarb 2013 das Koch-Areal für 70 Mio. Franken und vergab 2021 stark vergünstigte Baurechte an die Genossenschaften ABZ und Kraftwerk1, um dort über 300 Wohnungen zu bauen. Aufgrund der reduzierten Baurechtszinsen verzichtet die Stadt auf jährliche Einnahmen in mittlerer sechsstelliger Höhe. Laut einem Bericht des Tagesanzeigers vom 17.12.2024 sind die neuen Wohnungen auf dem Areal jedoch nur eingeschränkt zugänglich: Die ABZ erlaubt Bewerbungen ausschliesslich von bestehenden Genossenschaftern mit gültigem Mietvertrag, während Kraftwerk1 nur Mitglieder mit einem 500-Franken-Genossenschaftsschein akzeptiert. Diese Praxis widerspricht dem gemeinnützigen Ansatz der Wohnraumförderung durch die öffentliche Hand. Daher soll die Stadt Zürich künftige Bauprojekte durch eine Klausel im Baurechtsvertrag sicherstellen, dass alle Bürger gleichermassen Zugang zu solchen Wohnungen haben.
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