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Gendergerechte Sprache

Veröffentlicht am 16.12.2020 von

Hans Dellenbach, Gemeinderat FDP Kreis 11

Die SP Fraktion des Gemeinderats hat kürzlich ein Postulat eingereicht (Geschäft 2020/511) mit dem Ziel einer «Überarbeitung des städtischen Personalrechts hinsichtlich der Verwendung einer Terminologie, die der Vielfalt der Geschlechter und Beziehungsformen vollumfänglich gerecht wird».

Argumentiert wurde damit, dass sich die personalrechtlichen Regelungen beispielsweise auf die Begriffe «Mutter» und «Vater» sowie «weibliche» und «männliche» Angestellte beschränken und sich nicht alle Personen, insbesondere Trans-Menschen, mit dieser Terminologie identifizieren können.

Die FDP hat sich bei diesem Vorstoss der Stimme enthalten. Wir stehen einer inklusiven Terminologie selbstverständlich nicht im Weg. Die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ist ein gesellschaftspolitisch zentrales Anliegen, das die FDP auf allen Stufen unterstützt – und wir anerkennen, dass Sprache und gesellschaftliche Wirklichkeit eng miteinander verknüpft sind.

Wir sind allerdings für eine echte Gleichstellung und gegen unnötige Bürokratie.

Die Diskussion über die Weisung 2020/175 (Teilrevision des Personalrechts und der Ausführungsbestimmungen), welche dem SP-Postulat den Boden bereitete und an welcher die beiden Postulantinnen aktiv beteiligt waren, hat nämlich gezeigt, dass eine Überarbeitung im Sinne des Postulats sehr kompliziert, wenn nicht gar unmöglich ist.

In dieser Diskussion wurden bereits viele Vorschläge für gendergerechte Sprache diskutiert und das Transgender Network Switzerland zu Rate gezogen, doch Lösungen wurden keine gefunden. Aus diesem Blickwinkel ist der Vorstoss ein Leerlauf und eine Zwängerei.

Die Stadt hat ausserdem ein Gleichstellungsbüro mit 6.5 Vollzeitstellen und einem Budget von ca. Fr. 2 Millionen pro Jahr. Und auf Bundesebene gibt es einen «Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren», der immerhin 192 Seiten lang ist. Man würde also meinen, dass sich schon genügend Beamte mit dem Thema befassen.

Leider wird der Verweis auf gendergerechte Sprache oft auch als politische Waffe benutzt.

Bei der Ratsdebatte wurde auf der linken Ratsseite sehr freigiebig mit dem Begriff «Diskriminierung» hantiert, wenn die Argumente fehlten. Sprache kann im politischen Schlagabtausch auch verwendet werden, um dem Gegner unmoralische Absichten zu unterstellen.

Wir erinnern uns an die Diskussion um Susanne Brunner (SVP) im Jahr 2019, die sich erfrechte, eine Interpellation zu einem unbewilligten Festival einzureichen, in der sie von «Besetzern» im Maskulinum schreibt. Dieser Vorstoss wurde vom Büro des Gemeinderats aus formalen Gründen zweimal zurückgewiesen und danach auch von der rot-grünen Mehrheit im Gemeinderat mit gleicher Begründung nicht unterstützt. Am Ende entschied der Bezirksrat, dass es zum Erlass von solch gendergerechten Sprach-Vorgaben keine genügende gesetzliche Grundlage gibt.

Ja – Frauen haben noch nicht in allen Lebenssituationen die gleichen Chancen wie Männer. Und Trans-Menschen bleiben in vielen Bereichen ungerechtfertigt unsichtbar. Aber das geschieht nicht aufgrund von sprachlicher Exklusion, sondern wegen sozialer Konventionen. Und nein, wer korrekte Sprache von oben befiehlt, ändert dadurch nicht die Realität, sondern betreibt Machtpolitik im Dienste der eigenen Agenda.

Zudem kann man auch jederzeit neue Begriffe erfinden und dem politischen Gegner Diskriminierung vorwerfen, wenn er weiterhin die bestehenden Worte benutzt.

Die Sprache gehört deshalb nicht Gemeinderäten, Gemeinderätinnen, Genderbeauftragten oder anderen Beamten. Sie gehört allen und – von einigen extremen Ausnahmen abgesehen – dürfen sie auch alle nach ihrem Gutdünken benutzen.

Kategorie Verwaltung

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