Du willst Dich entfalten?
Du willst Dich entfalten?
Dann wähle FDP!

Was kommt als Nächstes? Ein Verbot von Staubsaugern?

Veröffentlicht am 27.08.2025 von

Martina Zürcher-Böni, Gemeinderätin Kreis 10

Die Mehrheit des Stadtparlaments will nützliche Arbeitsgeräte von einigen Berufsgruppen praktisch umfassend verbieten. Am 28. September 2025 stimmt die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich über ein weitgehendes Verbot von Laubblas- und Laubsauggeräten ab, obwohl die modernen akkubetriebenen Geräte immer leiser werden.

Löst das Wort Laubbläser bei Ihnen auch gerade einen ohrenbetäubenden Lärm aus? Nun überlegen Sie aber mal ganz genau, wann Sie dies zum letzten Mal gehört haben. Lange Zeit waren Laubbläser ausschliesslich benzinbetrieben und deren Motoren tatsächlich laut. Dies hat sich aber in den letzten Jahren geändert: Moderne akkubetriebene Geräte sind viel leiser, kaum lauter als ein Haarföhn.

Selbst diese leisen Laubblas- und auch Laubsauggeräte sollen in der Stadt Zürich zukünftig während neun von zwölf Monaten grundsätzlich verboten sein. Dieses weitgehende Verbot würde besonders Berufsgruppen wie Gärtnerinnen und Gärtner, Hauswartungen, Reinigungskräfte oder Landwirte treffen. Denn ohne die Unterstützung, welche Laubbläser und -sauger ihnen seit vielen Jahren bringen, hätten sie einen erheblichen Mehraufwand; insbesondere bei Kiesuntergrund oder wenn beispielsweise Laub unter Spielgeräten auf Spiel- und Pausenplätzen oder Abfall unter Parkbänken hervorgeholt werden muss.

Rücksichtslose Nutzung bereits heute strafbar

Wenn jemand rücksichtslos mit einem benzinbetriebenen Laubbläser lärmt, dann kann dies mit dem geltenden Recht bereits gebüsst werden, da gemäss der aktuell gültigen Allgemeinen Polizeiverordnung «Dritte durch lärmintensives Verhalten nicht belästigt werden» dürfen. Für jene Einzelfälle gibt es schon ein Gesetz, die Stadt Zürich muss nicht zehntausende Stunden Mehrarbeit verordnen, indem ein nützliches Arbeitsgerät für alle weitgehend verboten wird.

Es geht um körperlich hart arbeitende Personen – und um die Finanzen aller

Gerade auf Trottoirs, Velowegen und Strassen ist es aus Haftungsgründen nicht möglich, Laub, Blütenblätter oder ähnliches vermehrt liegenzulassen. Die Mitarbeitenden der betroffenen, sonst schon körperlich hart arbeitenden Berufsgruppen, müssten aber auf die zeitsparende, gelenk- und rückenschonende technische Unterstützung verzichten. Zu bedenken ist, dass ein grosser Mehraufwand bei der Garten- oder Liegenschaftspflege in den Nebenkosten belastet und direkt den Mieterinnen und Mietern weiterverrechnet würde.

Als nächstes ein Verbot von Staubsaugern?

Als Begründung für das weitgehende Verbot wird Lärm, Feinstaub, sowie der Schutz von kleinen Lebewesen vorgebracht. Lärm und Feinstaub ist bei modernen Akkugeräten kein Thema mehr. Weiter müsste man mit dieser Begründung konsequenterweise auch Rasenmäher, Heckenscheren, Strassenreinigungsmaschinen und Staubsauger verbieten. Solche nicht-durchdachten, arbeitnehmerfeindlichen und teuren Verbote braucht die Stadt Zürich nicht.

Erschienen im Tagblatt am 27. August 2025 auf S. 42

Kategorie Umwelt

Für meh Blau in Ihrer Mailbox, melden Sie sich zu unserem Newsletter an

 Security code

Blog-Archiv

weitere Monate