Mehr Wohnungen, weniger Staat
Veröffentlicht am 28.04.2026 von Emanuel Tschannen, Gemeinderat

Am 14. Juni 2026 kommen in der Stadt Zürich 20 Vorlagen zur Abstimmung. Drei kantonale und drei städtische Vorlagen betreffen – direkt oder indirekt – die Wohnbaupolitik und damit mittelfristig den Wohnungsmarkt. Die Stimmbürger werden darüber befinden, ob der Staat stärker in den Wohnungsmarkt eingreifen soll, damit mehr Wohnraum entsteht. Der Blick auf Genf, Basel und Zürich zeigt, dass mehr Staat nicht mehr Wohnraum schafft. Im Gegenteil: Wer mehr Wohnungen will, muss den Staat zurückbinden.
Das Märchen von den Immobilienhaien
Für die linken Parteien ist der Sachverhalt klar: Wohnraum ist knapp und die Angebotsmieten (i.e. Marktmieten) sind zu hoch. Schuld daran sind gierige Investoren wie Banken, Versicherungen und Pensionskassen (die unsere Altersvorsorge verwalten). Zwar stimmt es, dass Bodenpreise und Mieten in der Stadt Zürich kontinuierlich steigen: Erstere weil sich der Boden nicht vermehrt, darauf aber durch Verdichtung mehr Wohnraum entsteht. Das steigert den Ertragswert und damit den Wert des Bodens. Auch die Angebotsmieten haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Das ist aber in erster Linie Folge steigender Baukosten und steigender Auflagen. Der Hausbau kostet heute mehr als vor 30 Jahren und die Bewilligungsverfahren werden zusehends komplizierter. Zudem gilt: Mietrecht ist soziales Recht. Die zulässige Rendite von Mietwohnungen wird durch das Obligationenrecht bereits heute begrenzt: Vereinfacht gesagt beträgt diese aktuell 3.25%. Ist die Rendite höher, kann der Mietzins angefochten werden. Die Stadt Zürich verfügt über keine Daten, wonach private Investoren zu hohe Renditen erwirtschaften. Das Märchen von den gierigen Immobilienhaien ist eine Nebelpetarde der linken Parteien, mit der sie von ihrem eigenen Versagen ablenken wollen. Die Mieten steigen, weil das Angebot zu gering ist, der Wohnbau viel kostet (Stichwort Netto-Null) und der Boden nicht optimal genutzt werden kann (Stichwort Hochhausverbot). Hohe Angebotsmieten sind logische Folge der ideologischen Wohnpolitik von Rot-Grün.
Fakten zum Wohnungsmarkt in der Stadt Zürich
In der Stadt Zürich leben rund 450'000 Menschen in 236'000 Wohnungen. Davon sind 215'000 Wohnungen Mietwohnungen von denen 58'000 Wohnungen (27%) gemeinnützigen Wohnbauträgern gehören. Ein Drittel der Stadtbevölkerung wohnt heute bereits in gemeinnützigem, preisgünstigem Wohnraum. In diesem ist die Rendite bei 1.25% gedeckelt. Die Unterhaltskosten können pauschal auf die Mieten umgelegt werden (Gebäudeversicherungs wert x 3.25%). Weil die gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften ihr Land entweder schon lange besitzen oder den Boden (sowie Darlehen) zu günstigen Konditionen von der Stadt er halten, liegen die Mieten gemeinnütziger Wohnungen tendenziell 1/3 unter den Angebotsmieten. Das ist nicht per se ein Problem; zumindest dann nicht, wenn die Vergabe von Boden, Darlehen und des preisgünstigen Wohnraums transparent und gerecht erfolgen. Wir merken uns: 1/3 der Bevölkerung profitiert bereits heute von gemeinnützigem Wohnraum. Gleichzeitig beträgt der Stimmenanteil der SP rund 32%. Honi soit qui mal y pense (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt).
Fehlende Transparenz von Rot-Grün
Neo-Stadtrat Tobias Langnegger (SP) wohnt als Genossenschafter in der Wohngenossen schaft Kraftwerk1. An dieser ist die Stadt Zürich, ebenfalls als Genossenschafterin, mitbeteiligt. Die Genossenschaft hat von der Stadt Zürich Boden im Baurecht erhalten, für das sie einen bescheidenen Baurechtszins bezahlt (vgl. Bericht auf Nau.ch). Auch andere Politiker*innen von SP und Grünen profitieren von preisgünstigen Wohnungen und damit von der Wohnpolitik, die sie im Stadt- und Gemeinderat prägen und durchsetzen. Der latente Interessenkonflikt ist offensichtlich: Politiker*innen entscheiden über die Vergabe von Boden und Darlehen an Genossenschaften und profitieren gleichzeitig von den daraus resultierenden günstigen Mietzinsen. Es stellt sich also die Frage, weshalb diese Interessenbindungen, anders als das Präsidium mit Kollektivunterschrift eines Bienenzüchtervereins, im Parlament nicht offengelegt werden müssen. Weiter stellt sich die Frage, ob die richtigen Personen vom staatlich vergünstigten Wohnraum profitieren. Ist es Aufgabe der städtischen Wohnpolitik, Stadträten eine preisgünstige Wohnung zu sichern? Macht es Sinn, dass Mieter*innen von preisgünstigem Wohnraum mit dem eingesparten Geld Wohneigentum in den Bergen erwerben? Aus liberaler Sicht sicher nicht. Von aussen macht es den Anschein, als ob mit der städtischen Wohnpolitik Klientelpolitik betrieben wird. 1/3 profitiert und 2/3 zahlen die Rechnung. Sozial geht anders.
NEIN zur Umsetzungsverordnung PBG 49b
Die Umsetzungsverordnung zu § 49b PBG, über die in der Stadt Zürich am 14. Juni 2026 ab gestimmt wird, fügt sich nahtlos in die intransparente Wohnpolitik des rot-grünen Stadt- und Gemeinderats ein. Das Einkommen der Mietenden soll nur zu Mietbeginn überprüft werden. Wenn das Einkommen während der Mietdauer steigt oder geerbt wird, solle das keinen Einfluss auf das Wohnverhältnis haben. Wer einmal eine preisgünstige Wohnung hat, soll für immer darin bleiben können. Der mittellose Soziologiestudent aus dem Mittelstand soll im staatlich verbilligten Wohnraum bleiben können, auch wenn er längst eine gutbezahlte Stelle in der Stadtverwaltung angetreten hat. So schafft und erhält man sich Wähler. Mit einer gerechten und bedarfsorientierten Wohnpolitik hat das aber nichts zu tun. Deshalb bin ich froh, dass die FDP Zürich 7+8 das Referendum gegen die Umsetzungsverordnung lanciert hat und wir am 14. Juni darüber abstimmen können. Wer Klientelpolitik für wenige ablehnt, lehnt die Umsetzungsverordnung mit einem NEIN ab. Preisgünstiger Wohnraum soll an die vergeben werden, die ihn am nötigsten brauchen.
Mehr Wohnraum, mehr Transparenz
Die FDP ist stolz auf den Bildungs-, Forschungs- und Arbeitsstandort Zürich. Wir sehen die Zuwanderung von Hochqualifizierten nicht als Problem, sondern als Auszeichnung und Herausforderung. Die FDP fordert deshalb mehr Wohnraum durch Aufstockung, Verdichtung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren. Gleichzeitig fordern wir mehr Transparenz bei der Finanzierung und Vergabe von preisgünstigem Wohnraum. Es muss sichergesellt werden, dass nur Menschen von staatlich vergünstigtem Wohnraum profitieren, die darauf wirtschaftlich tatsächlich angewiesen sind. Wir lehnen eine Zementierung des Status Quo ab. Wir wollen keine zusätzlichen Vorschriften und Hemmnisse für den Wohnbau. Deshalb lehnen wir die kantonale "Wohnungsinitiative" und die "Wohnschutz-Initiative" ab. Auch lehnen wir die städtische Umsetzungsverordnung (PBG 49b) ab. Den Jugendwohnkredit 2025 und das Pro jekt Alterswohnungen am Heidi-Abel-Weg unterstützen wir indessen. Diese zwei Vorlagen kosten zwar Geld, schaffen aber immerhin Wohnraum für Menschen mit ausgewiesenem Bedarf.
Wohnpolitische Parolen Stadt Zürich (14. Juni 2026)
- NEIN zum Neuerlass der Verordnung über die Umsetzung von § 49 b Planungs- und Baugesetz (UmV § 49 b PBG) 2)
- JA zum Rahmenkredit von 40 Millionen Franken für den Jugendwohnkredit 3)
- JA zum Übertrag des städtischen Grundstücks am Heidi-Abel-Weg vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von rund 20,96 Millionen Franken