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Fraktionserklärung der FDP Stadt Zürich zur Situation am Neumarkt Theater

Veröffentlicht am 17.04.2024 von

Përparim Avdili, Parteipräsident; Michael Schmid, Fraktionspräsident

Antisemitismus hat keinen Platz in der Stadt Zürich – Personelle und strukturelle Konsequenzen beim Theater Neumarkt sind unumgänglich

Keine zwei Monate ist es her, dass alle Gemeinderatsfraktionen und die Stadtpräsidentin in diesem Saal unmissverständlich erklärt haben, dass Zürich keinen Antisemitismus toleriert. Umso unverständlicher und vollkommen inakzeptabel sind vor diesem Hintergrund die neusten Nachrichten aus dem Theater Neumarkt. Bereits am 20. Dezember 2023 reichten die Mitglieder des Gemeinderats Flurin Capaul und Yasmine Bourgeois eine Schriftliche Anfrage ein (GR 2023/597), worin Auskunft verlangt wurde über die Beachtung eines libanesischen Gesetzes, welches seinen Staatsangehörigen verbietet, mit israelischen Staatsangehörigen gemeinsam aufzutreten. Der Stadtrat hielt in seiner Antwort fest:

«Die Organe der Theater Neumarkt AG haben sich […] an Schweizer Recht zu halten. Diskriminierende Anstellungsverhältnisse jeglicher Art werden vom Stadtrat in keiner Weise gutgeheissen und in städtisch subventionierten Institutionen nicht toleriert. Die erhobenen Diskriminierungsvorwürfe sind schwerwiegend und werden vom Stadtrat sehr ernst genommen»

Gleichzeitig machte der Stadtrat geltend, inwiefern im vorliegenden Fall ein diskriminierendes Verhalten seitens der Direktion vorliegt, werde die unabhängige Untersuchung, die der Verwaltungsrat der Neumarkt AG in Auftrag gegeben habe, weisen müssen.

Inzwischen mussten wir aus den Medien erfahren: Genau die eine konkrete, entscheidende Frage, ob im Theater Neumarkt die Praxis bestehe, eine libanesische Staatsangehörige auf ihre Initiative hin nicht gemeinsam mit einem schweizerisch-israelischen Doppelbürger auftreten zu lassen, bildete gar nicht Gegenstand der vom Verwaltungsrat in Auftrag gegebenen Untersuchung. Indessen lässt sich der Verwaltungsratspräsident der Theater Neumarkt AG in der NZZ mit den Worten zitieren:

«Als Verwaltungsratspräsident mische ich mich nicht in künstlerische Belange ein, das ist Sache der Direktion».

Diese Aussage ist im vorliegenden Zusammenhang – zurückhaltend formuliert – absurd. Gemäss Art. 716a des Schweizerischen Obligationenrechts gehören unter anderem die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen sowie die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen zu den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats. Ein Verwaltungsratspräsident, der meint, bei schwerwiegenden Diskriminierungsvorwürfen gehe es um "künstlerische Belange", in die er sich nicht einmische, kann nicht länger Verwaltungsratspräsident einer städtisch subventionierten Institution sein.

Aus städtisch subventionierten Institutionen und an städtisch subventionierte Institutionen kann es nur eine unmissverständliche Botschaft geben: Wer an einem Zürcher Theater nicht gemeinsam mit einem Kollegen auftreten kann, nur weil er die israelische Staatsbügerschaft besitzt, kann nicht an einem Zürcher Theater auftreten. Eine Theaterdirektion, die es für richtig befindet, dafür Sorge zu tragen, dass libanesische und israelische Ensemblemitglieder nicht gemeinsam auf der Bühne stehen, muss in die Schranken unseres Rechtsstaats gewiesen werden.

Zur Erinnerung: Das Theater Neumarkt profitiert von jährlichen Betriebsbeiträgen der Stadt Zürich von rund 4,5 Millionen Franken und einem jährlichen Mietzinserlass von knapp 700 000 Franken.

Es ist am Verwaltungsrat der Theater Neumarkt AG, nötigenfalls auch an der Stadtpräsidentin und am Gesamtstadtrat, umgehend die notwendigen personellen und strukturellen Konsequenzen zu veranlassen. Das bedeutet insbesondere: Wechsel im Verwaltungsratspräsidium und Sicherstellung, Seite 2 dass die Vorwürfe ernsthaft untersucht und angegangen werden. Andernfalls wären Konsequenzen in Bezug auf die städtischen Subventionen zu ziehen.

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