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Alter Wein in neuen Schläuchen Vol 2: Die "Wirtschaftliche Basishilfe" ist rechtswidrig

Veröffentlicht am 05.04.2023 von

Mélissa Dufournet, Gemeinderätin Kreis 3

(Votum anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 5. April 2023 zum Geschäft 2022/145: Wirtschaftliche Basishilfe für Ausländerinnen und Ausländer mit gültigem Aufenthalt)

Aus Sicht der Minderheit verstösst auch die Parlamentarische Initiative 2022/145 gegen diverse rechtliche Bestimmungen.

Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylrechts ist Sache des Bundes. Es ist durch demokratisch gesetztes Recht gewollt, dass für den Widerruf oder die Rückstufung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen auf den Bezug von Sozialhilfe abgestellt werden kann. Die für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen zuständigen Behörden haben darum der zuständigen kantonalen Ausländerbehörde den Bezug von Sozialhilfe durch Ausländerinnen und Ausländer zu melden. Durch die Zwischenschaltung von privaten Organisationen kann diese Meldepflicht resp. kantonales Recht umgangen werden.

Personen, die basierend auf der Parlamentarischen Initiative finanzielle Unterstützung erhalten, hätten eine geringere oder gar keine Notwendigkeit, Sozialhilfe zu beziehen. Aus Sicht der Minderheit dient das Instrument damit dazu, die Verknüpfung von Migrations- und Sozialhilferecht zu umgehen. Daran ändert auch nichts, dass eine Meldung gemäss städtischer Praxis erst ab einer bestimmten Höhe von Sozialhilfebezug erfolgt und diese Höhe innerhalb von 6 Monaten nicht erreicht werden könne, so zumindest die Mehrheitsmeinung. Diese Ansicht blendet aus, dass es auch Personen geben kann, die bereits vorher Sozialhilfe bezogen haben und genau wegen dieser zusätzlichen Leistung nicht gemeldet werden. Und selbst wenn man der Mehrheitsmeinung folgen würde, so wäre der Aufbau eines parallelen Sozialhilfesystems noch sinnbefreiter: Hätte die Ausrichtung der 6-monatigen effektiv 0 Auswirkung auf die Meldepflicht, so könnten diese Personen ebenso gut Sozialhilfe beziehen, weil man dann ja keine migrationsrechtlichen Konsequenzen fürchten müsste.

Der Stadtrat stellt sich in seiner nicht fristwahrenden Rekursschrift auf den Standpunkt, dass auch im Falle von Personen, die grundsätzlich Anspruch auf Sozialhilfeunterstützung haben, sei die auf sechs Monate befristete wirtschaftliche Basishilfe keine Alternative zum Bezug von Sozialhilfe, sondern zum Verzicht auf jegliche Hilfe.

Das ist natürlich Quatsch. Es ist nicht so, dass keine Sozial- und Nothilfe-Angebote zur Verfügung stehen. Sie werden freiwillig nicht genutzt, um sich nicht bei den Behörden melden zu müssen. Es besteht auch keine Lücke in der sozialen Versorgung, die mit den grundrechtlichen Ansprüchen von Menschen in einer Notlage gemäss Verfassung nicht vereinbar wäre. Vielmehr ist die soziale Versorgung sichergestellt, aber auf deren Leistung wird im individuell-konkreten Einzelfall verzichtet.

Störend ist ebenfalls, dass mit diesen Initiativen ein paralleles Sozialsystem aufgebaut wird. Im ordentlichen Sozialhilfesystem wird genau geprüft, ob jemand anspruchsberechtigt ist oder nicht. Bei der WBH Vol 2 erfolgt keine Prüfung, zumindest nicht nach denselben Kriterien. Obschon die Leistungen gemäss Initiativtext tiefer ausfallen sollen, wird dadurch ein paralleles und nach anderen Kriterien funktionierendes System geschaffen, obschon es sich um dieselbe Zielgruppe handelt.

Wie bereits in der vorangehenden PI wird auch bei dieser Parlamentarischev Initiative 2022/145 dem Stadtrat die Kompetenz erteilt, weitere Voraussetzungen und Kriterien für den Bezug von wirtschaftlicher Basishilfe festzulegen.

Es wurde im Laufe des politischen Prozesses bereits moniert, dass diese PI keinen gültig ausgearbeiteten Entwurf darstellt. Der ausformulierte Text müsste 1:1 ins kommunale Recht übertragen werden können. Ich werde die Ausführungen zum Thema der mangelhaften Einschätzung der Rechtskonsulentin nicht nochmals wiederholen. Sie gelten aber ebenso in Bezug auf Ziffer 4 der vorliegenden Parlamentarischen Initiative.

Die Initianten führen in der Begründung aus, mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative werde den Einwendungen des Bezirksrats Rechnung getragen. Wie sie zu dieser Einschätzung gelangen ist mir schleierhaft, denn der Kern des Pilotprojektes des Stadtrates ist 1:1 übernommen worden. Eben dieser Beschluss ist vom Bezirksrat als rechtswidrig erklärt worden.

Nochmals: Aus Sicht der Minderheit versucht die vorliegende Parlamentarische Initiative nunmehr geltendes Bundesrecht mit einer vermeintlich demokratischen Legitimation auf Gemeindestufe auszuhebeln.

Und nein, wir wachen nicht am Morgen auf und fragen uns, wie wir das Leben aller verschlechtern können, sondern wir fühlen uns dem Rechtsstaat verpflichtet und ich als Anwältin insbesondere.

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